Eine Wahl?
Am 18. Februar 2024 werden alle Mitglieder des Presbyteriums neu gewählt. Wer zur Wahl stehen soll, muss zwischen dem 4. Juni und dem 15. Juni 2023 aus der Gemeinde vorgeschlagen werden – auch die Personen, die zur Zeit das Presbyterium bilden müssen vorgeschlagen werden. Davon ausgenommen sind nur die Pfarrpersonen (die gehören automatisch dazu) und die Jugendpresbyterin oder der Jugendpresbyter (die oder der wird später berufen). Die Gemeinde hat die Wahl, wer sie leiten soll. Das ist eine wichtige Sache!

Wie geht das?
Personen, die die Voraussetzungen erfüllen (mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder als erwachsener Mensch getauft), können von der Gemeinde vorgeschlagen werden. 15 Presbyterinnen und Presbyter werden gewählt, wir brauchen also 16 Vorschläge, um eine Auswahl zu haben. Wer geeignet erscheint, muss gefragt werden und die Zustimmung zur Wahl geben.  Dazu muss dieses Formular ausgefüllt und an die Gemeinde gegeben werden, und  zwar zwischen dem 4. und dem 15. Juni 2023. (Zum Download klicken!) Ab jetzt muss man sich also umhören, wen man vorschlagen möchte!

Wie werden die Stimmen gezählt?
2024 wird zum ersten Mal mit einer Gesamtvorschlagsliste für die gesamte Gemeinde gewählt. Es gibt keine Wahl mehr in Bezirken, sondern für die ganze Evangelische Kirchengemeinde Brühl. Gewählt sind die 15 Personen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen können. Wo die Kandidierenden in der Gemeinde wohnen, spielt keine Rolle.

Was ist ein Presbyterium überhaupt?
Die Leitung einer Kirchengemeinde heißt in der Evangelischen Kirche im Rheinland Presbyterium, die Mitglieder des Presbyteriums sind Presbyterinnen und Presbyter. Diese Amtsbezeichnung leitet sich vom griechischen Wort für „Älteste“ ab, da früher Leitungsaufgaben eher älteren und erfahreneren Menschen aus der Gemeinde übertragen wurden.

Das Presbyterium leitet und verwaltet die Gemeinde. Es trifft Entscheidungen zum Beispiel über die Schwerpunkte der Gemeindearbeit, die Gottesdienstordnung, die Verteilung der Gelder, die Einstellung von Mitarbeitenden oder die Wahl des Pfarrers oder der Pfarrerin. Jedes Presbyterium wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende und Ansprechpersonen für bestimmte Aufgaben in der Gemeinde wie Jugendarbeit, Bauangelegenheiten oder Finanzen.

Alle vier Jahre wird das Presbyterium gewählt. Die nächste Wahl findet am 18. Februar 2024 statt. Wählen können alle Gemeindemitglieder, die konfirmiert sind, gewählt werden kann, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Neben Gemeindemitgliedern werden auch Mitarbeitende der Gemeinde ins Presbyterium gewählt. Außerdem gehören die Pfarrerinnen und Pfarrer zum Presbyterium.